St. Hedwigs-Kathedrale, Berlin

Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil

Anschrift

Bebelplatz

10117 Berlin


Auftraggeber

Erzbistum Berlin

Erzbischöfliches Ordninariat

Niederwallstraße 8-9 

10110 Berlin



Bei diesem Projekt handelt es sich um einen Beitrag für den offenen Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung des Innenraums und des baulichen Umfeldes der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin.


Die Raumgliederung der Kathedrale erhält eine eindeutige Orientierung, die der Klarheit

ihrer Gesamtform (Rundbau) entspricht: Eingangshalle > Gottesdienstraum (auf drei Niveaus)

> Sakramentskapelle. Damit zitiert das Konzept eine Tempeltheologie, wonach das Sanctissimum

von mehreren Vorhöfen umgeben wird, um es vom profanen Raum zu unterscheiden.

Desweiteren wird in diesem Konzept sichtbar, dass christliche Liturgie keine Raumverschachtelung

benötigt, weil mit Christi Tod und Auferstehung alle Tempelvorhänge zerrissen sind: Gottes

Gegenwart ereignet sich in der Eucharistie (Altarraum), im Hören des Wortes und im Empfang

von Brot und Wein (Volksraum). Die Feier verlängert sich vertikal in die himmlische Liturgie

(schwebende Orgel) und horizontal in der Zeit (Sakramentskapelle). Im Gottesdienstraum sind

alle Schwellen verschwunden, weil die Gemeinde sich um den Herrn versammelt.

Wohl aber bleiben die Niveauunterschiede, weil Gott sich aus der Höhe den Menschen zuneigt

und der Mensch zu seinem Schöpfer emporschaut.

 

Der Vorschlag zur Umgestaltung des Bernhard-Lichtenberg-Hauses nimmt die St. Hedwigs-

Kathedrale sowie den zwischen beiden Gebäuden vorhandenen Platz mit in den Blick und

sucht so eine städtebauliche Lösung. Der Tatsache, dass es bisher nur vage Nutzungspläne gibt,

soll durch eine möglichst große Flexibilität im Innenausbau des zu erhaltenden Altbaus sowie

eines Neubaus an Stelle des Anbau aus den 1970er Jahren entsprochen werden.

Der Vorschlag betont den „dienenden Charakter“ des Bernhard-Lichtenberg-Hauses

gegenüber der Kathedrale und behält im Blick, dass bei aller Flexibilität in der Nutzung

die Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen.